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Allgemeine Geschäftsbedingungen von intamedia



1. Geltungsbereich

1.1     intamedia erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (auch AGB genannt), sowie auf der aufrufbaren Webseite zu findenden Leistungsbeschreibungen und eventueller Zusatzbedingungen, auf die der Kunde jedoch im Zusammenhang mit den durch den Kunden gewünschten Leistungen ausdrücklich hingewiesen wird.

1.2     Die vorliegenden AGB gelten für gegenwärtige und künftige  Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.

1.3     Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an. Die AGB vom Kunden werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen.

1.4     intamedia ist berechtigt die AGB zu ändern. Der Kunde wird in einem solchen Fall per e-mail über die Änderung informiert. Er wird auf die ihm zustehende Möglichkeit hingewiesen, binnen 2 Wochen der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, so besteht das Vertragsverhältnis mit den geänderten Bedingungen fort. Im Fall des Widerspruchs besteht der Vertrag unverändert fort, intamedia ist jedoch berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen.


2. Angebots- und Auftragsbedingungen

2.1     Alle von intamedia erstellten Angebote gelten 7 Kalendertage nach Erstellung des Angebots. Sollte eine andere Gültigkeit gelten wird darauf im Angebot hingewiesen. Falls eine Entscheidung erst nach diesem Zeitraum getroffen wurde, behalten wir uns eine Überprüfung der Verfügbarkeit und der Preise sowie eine eventuelle Anpassung im Einzelnen oder Ganzen vor.

2.2     Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

2.3     Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

2.4     Nicht im Angebot aufgeführte Leistungen die zusätzlich in Auftrag gegeben werden, werden gesondert in Rechnung gestellt. Zusätzliche Leistungen werden mit einer Zeiteinheit von 0,25 Stunden (15 Min.) je angefangener Zeiteinheit berechnet.

2.5     Alle Bild- und Textmaterialien werden intamedia digital bereitgestellt. Text- und Bilderfassung von nicht digitalem Material sowie die notwendige Digitalisierung dieser oder anderer notwendiger und in nicht digitaler Form befindlichen Materialien werden nach Zeitaufwand dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. intamedia ist grundsätzlich durch den Kunden von den Rechten Dritter an den gelieferten Materialien freigestellt.

2.6     Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster werden erst nach Unterzeichnung des Angebots erstellt. Die Erstellung von Skizzen, Entwürfen, Probedrucken und Muster werden berechnet.


3. Abnahme der Leistungen

Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und intamedia als druckreif erklärt unterschrieben zurückzugeben oder zurückzufaxen. intamedia haftet nicht für übersehene Fehler die trotz eines zurückgesendeten Korrekturabzuges für richtig erklärt worden sind. Mündlich in Auftrag gegebene Änderungen bedürfen widerrum der schriftlichen Korrekturabnahme. Bei Änderung eines Korrekturabzuges nach der Druckfreigabe gehen alle bis dahin anfallenden Kosten zu Lasten des Auftraggebers.


4. Zahlung

4.1     Rechnungen werden grundsätzlich per Post übermittelt.

4.2     Die Zahlung hat sofort innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Zinsen und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

4.3     Der Auftraggeber verpflichtet sich nach schriftlicher Auftragsbestätigung 50% der Gesamtsumme vorab zu zahlen, sofern keine Einzugsermächtigung erteilt worden ist. Erst nach Erhalt der Teilzahlung, ist intamedia verpflichtet den Produktionsbeginn vorzunehmen. Sollte der Auftraggeber in dem Fall einer Nichtzahlung oder zu späten Zahlung der Teilleistung, in Verzug gerraten, bei einem Auftrag, haftet ausschließlich der Auftraggeber. intamedia befindet sich dadurch nicht in Leistungsverzug.

4.4     Nach Fertigstellung der Ware sowie der Rechnungsstellung sind die restlichen 50% der Gesamtsumme an intamedia zu zahlen.

4.5     Sollte eine Einzugsermächtigung erteilt worden sein, ist intamedia bis zum Widerruf durch den Kunden dazu ermächtigt, die fälligen Beträge vom Konto des Kunden abzubuchen. Sofern eine Abbuchung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, scheitert, hat er die Mehrkosten zu tragen, die intamedia dadurch entstehen.

4.6     intamedia kann eine Vorauszahlung der Gesamtsumme verlangen, wenn durch eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers ein Risiko der weiteren Erfüllung des Zahlungsanspruches besteht. intamedia kann noch nicht gelieferte Leistungen zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen, bis die ausstehenden Beträge vom Auftraggeber beglichen worden sind. Diese Rechte der Einstellung bestehen auch dann, wenn der Auftraggeber sich im Verzug befindet ausstehende Rechnungsbeträge zu begleichen.

4.7     Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der Auftraggeber binnen 7 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Nebenkosten gem. Ziff. 4 nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.

4.8    Für jedes Mahnschreiben wird als pauschalierter Schadenersatz (§286 Abs. 1 und Abs. 3 BGB) ein Betrag von brutto EUR 3,00 [in Worten: drei EURO] vereinbart. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten, sofern nachgewiesen wird, dass ein ungewöhnlich hoher Schaden diesbezüglich im Einzelfall entstanden ist. Dem Kunden bleibt freigestellt, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


5. Lieferung

5.1     Hat sich der Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

5.2     Betriebsstörungen ? sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers ? wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

5.3     Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.


6. Eigentumsvorbehalt

6.1     Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von intamedia.

6.2     Bei der Be- oder Verarbeitung vom Auftraggeber und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 Abs. 1, 2 BGB anzusehen und behält zu jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen.

6.3     Für den Fall das Erzeugnisse von intamedia weiterveräußert werden, ist intamedia berechtigt im Falle ausstehender Forderungen sich an Kontaktdaten von dem Vertragspartner zu bedienen.


7. Gewährleistung

7.1     Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

7.2     Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.

7.3     Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/der Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.

7.4     Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

7.5     Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.

7.6     Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist  berechtigt, eine Kopie anzufertigen.

7.7     Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.


8. Rückgabe- und Rücktrittsrecht

8.1     Gemäß §324 Abs. 1 BGB steht dem Auftraggeber bei einem gegenseitigen Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bei einer Pflichtverletzung beziehungsweise einer nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung des Auftragnehmers nach einer angemessenen Fristsetzung ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu.

8.2    Das Rücktrittsrecht ist jedoch ausgeschlossen, wenn es sich dabei um eine kundenspezifische Leistung handelt. intamedia verpflichtet sich jedoch bei Verzögerung der Leistung dies dem Auftraggeber mitzuteilen. Für den Fall einer mangelhaften Leistung bestimmt intamedia die Art der Ausbesserung und einer möglicher Rabattierung der Leistung, sofern der Mangel seitens intamedia aufgetreten ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich den Mangel nachzuweisen.


9. Haftung

9.1     Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

9.2     Dieser Haftungsausschluss gilt nicht
    ? bei vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden,
    ? bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche
       Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers; insoweit haftet er nur auf den
       nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden,
    ? im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des
       Auftraggebers,
    ? bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit
       der Ware,
    ? bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.


10. Verjährung

Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz (Ziffern 7 und 9) verjähren mit Ausnahme der unter Ziffer 9.2 genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer arglistig gehandelt hat.


11. Handelsbrauch

11.1     Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

11.2     Der Auftragsnehmer ist berechtigt, die Ansprüche aus seiner Geschäftsverbindung abzutreten.


12. Archivierung

Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.


13. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.


14. Schlussbestimmungen

14.1    intamedia ist berechtigt, sich zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen.

14.2     Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Geldern. intamedia ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von intamedia auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland und bei gleichzeitig erklärtem Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen Kaufrecht der UN über den Kauf von beweglichen Sachen.

14.3     Sollten Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von intamedia und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindestens nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

14.4     Zusätzlich zu den hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Bereich Internet und Webhosting zusätzliche Bedingungen. Diese Bedingungen sind in den ?Bedingungen für Internetauftritte und Webhosting? aufgeführt und Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Zusatzbedingungen werden dem Auftraggeber ausgehändigt und sind somit rechtskräftig.

14.5     Zusätzlich zu den hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Bereich Online-Shop (Bestellungen ausschließlich über das Internet) zusätzliche Bedingungen. Diese Bedingungen sind in den ?Bedingungen für den Kauf im intamedia Online-Shop? aufgeführt und Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Zusatzbedingungen werden dem Auftraggeber ausgehändigt und sind somit rechtskräftig.

14.6     Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von intamedia gelten immer in der neuesten Fassung. Die neueste Fassung ist auf www.intamedia.de aufzurufen. Sollten die hier abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht die aktuellste Fassung sein, somit gilt die aktuellste Fassung von www.intamedia.de


Stand der AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von intamedia wurden zuletzt im Mai 2011 geändert.


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